Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2016
1. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von webtomize (Am Galgenberg 10, 21337 Lüneburg).
2. Angebote von webtomize sind unverbindlich und frei bleibend. Gültig sind die Preise der individuellen Kostenvoranschläge oder Angebote sowie Angaben aus der aktuellen Preisliste. Die Kalkulation von Angeboten basiert auf dem Kenntnisstand des Erstellungsdatums.
3. Ein Vertrag mit webtomize kommt zustande, indem der unterschriebene Auftrag per Fax oder per Post übersandt wird.
4. Termine zur Leistungserbringung haben schriftlich zu erfolgen und sind verbindlich.
5. Auch bei Nichtgefallen oder Nichtgebrauch ist jegliche Leistung zu vergüten, sofern nicht etwas anderes festgehalten wurde.
6. webtomize fertigt für den Auftraggeber Design- und Druckvorlagen, sowie Weberzeugnisse bzw. Webentwicklungen an, ohne textlichen Inhalt. Für alle Inhalte (Text- und Bildinhalte), hat der Auftraggeber in erster Linie selber zu sorgen und diese Inhalte webtomize zur Verfügung zu stellen. Je nach Vertragsinhalt kann webtomize entsprechende Inhalte anfertigen, einkaufen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.
7. Der Auftraggeber unterstützt webtomize bei der Erfüllung der zu erbringenden Leistungen und stellt erforderliche Informationen, in möglichst digitaler Form sowie helfende Mitarbeiter rechtzeitig zur Verfügung.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom
Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus
resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
8. Von webtomize erbrachte Leistungen dürfen weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Zulässig sind Veränderungen nur, wenn eine schriftliche Erlaubnis von webtomize voriegt. Jegliche Nachahmung, auch von Teilen, ist nicht zulässig.
9. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Umarbeitung des Datenmaterials, wenn es im gelieferten Format nicht anwendbar ist
10. Jegliche Mitwirkung des Auftraggebers geht zu seiner Rechnung und hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung oder auf ein Miturheberrecht.
11. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Verwendung aller webtomize übertragenen Vorlagen berechtigt ist. Falls nicht, stellt der Auftraggeber webtomize von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für die warenzeichen- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit sowie Eintragungsfähigkeit der erbrachten Leistungen haftet webtomize nicht.
Der Auftraggeber stellt webtomize von Ansprüchen Dritter frei, wenn webtomize auf ausdrückliche Bestellung des Auftraggebers gehandelt, obwohl webtomize dem Auftraggeber Bedenken diesbezüglich mitgeteilt hat.
12. Leistungsverzögerungen aufgrund nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkungsleistungen seitens des Kunden oder im Falle von höherer Gewalt, hat webtomize nicht zu vertreten und berechtigen webtomize, das Erbringen der Leistungen um die Zeitspanne der Ausfallzeit zzgl. einer neuen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beide Seiten haben jeweils der anderen Seite Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzuzeigen.
13. Arbeitswerkzeug und -Dateien, wie offene Dateiformate, sind nicht Teil der vertraglich festgehaltenen Leistungserbringung und werden nicht herausgegeben. Das vereinbarte Endprodukt erhält der Auftraggeber bei Leistungsabschluss.
14. webtomize überträgt dem Auftraggeber die ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an der Leistungserbringung. Der Übertrag findet statt, wenn die geschuldete Vergütung an webtomize entrichtet wurde. Die Zahlung ist ohne Abzug bei Herausgabe/Veröffentlichung fällig. Sind Teillieferungen vereinbart, z.B. bei großen Aufträgen, sind Teilvergütungen bei Teilherausgabe/-Veröffentlichung fällig.
15. Umarbeitungen und Zusatzleistungen, die nachträglich gewünscht werden, werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Für bereits begonnene Arbeiten behält sich webtomize das Recht auf Vergütungsanspruch vor.
16. Der Leistungsabschluss von webtomize bedarf einer Programmabnahme innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber.
Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand
der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung.)
Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von zwei Wochen ohne
Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Leistung mit dem Enddatum des genannten
Zeitraumes als abgenommen.
Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von zwei
Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme
dokumentiert erfolgen.
17. webtomize hat das Recht, angefertigte Leistungen mit seinem Namen zu kennzeichnen (z.B. im Impressum sowie im Quellcode angefertigter Webseiten), sowie veröffentlichte Kunden-Anfertigungen auf der eigenen Website darzustellen, zu verlinken und sie als Referenz anzugeben. Ohne Zustimmung von webtomize dürfen Hinweise in eigener Sache nicht vom Auftraggeber entfernt werden.
18. Alle angefertigten Interneterzeugnisse werden nach aktuellen Standards und für aktuell gängige Browser hergestellt. Für veraltete Browser können nur Annäherungen in der Informationsdarstellung hergestellt werden. Unter gängige Browser werden die folgenden Browser verstanden, die seit max. zwei Jahren für Benutzer zugänglich sind:
- Google Chrome
- Mozilla Firefox
- Microsoft Internet Explorer
Die Webentwicklung bzw. das Webdesign für andere und/oder ältere Browser ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
19. webtomize haftet nicht für seine sorgfältig ausgesuchten und angeleiteten Erfüllungsgehilfen, nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Auftragnehmer für Fremdleistungen sind keine Erfüllungsgehilfen.
Leistungen von Dritten, die zur Fertigstellung anfallen, werden auf Rechnung des Auftraggebers gebucht. Der Auftraggeber hat dem Urheber hierfür eine Vollmacht auszustellen. Die Kosten über Drittleistungen oder Dienstleistungen von Dritten, Reise- oder Spesenkosten trägt der Auftraggeber.
20. Sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter trägt der Auftraggeber gegen Nachweis. Dies gilt auch für die Forderungen über Drittansprüche.
21. webtomize übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte von verlinkten Seiten. Falls es zu Rechtsverstößen kommen sollte, werden diese Seiten sofort nach Infoeingang von dieser Seite abgekoppelt.
22. webtomize ist befugt Eil- und Wochenendaufträge extra zu vergüten. Eilaufträge werden mit einem Zuschlag von 50% auf die Gesamtsumme (Netto) berechnet. Wochenendaufträge werde mit einem Zugschlag von 40% pro Wochenendtag auf die Gesamtsumme (Netto) abgerechnet.
23. Der Homepage-Check ist ein kostenloses Angebot von webtomize. Es wird mit diversen Tools auf die angegebene Homepage vom Auftraggeber zugegriffen. Dabei wird zusätzlicher Traffic erzeugt.
24. Bei einem Sicherheits-Check werden die Webanwendungen vom Auftraggeber geprüft und analysiert. Es wird dabei mit diversen Tools auf die Webanwendungen zugegriffen. Dabei entsteht zusätzlicher Traffic. Dem Auftraggeber wird mitgeteilt, dass der Auftragnehmer Datenbanken bzw. Datenbankdaten einsehen bzw. manipulieren könnte. Der Auftraggeber ist für die Backups seiner Daten verantwortlich.
25. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag sowie als Gerichtsstand wird der Sitz von webtomize vereinbart.
26. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.